(nach § 20 SGB V)
Eine Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde und an Personen in speziellen Lebensphasen z.B.:
Die Ernährungsberatung dient zur Vorbeugung/Prävention von gesundheitlichen Störungen.
(nach § 43 SGB V)
Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen, die aufgrund einer Erkrankung ihre Ernährung umstellen müssen. Ziele der Therapie sind eine Verbesserung des Gesundheitszustands, Linderung der Beschwerden und das Vermeiden von Folgeerkrankungen.
Die Ernährungstherapie erfolgt auf ärztlicher Zuweisung mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Die ernährungstherapeutische Beratung dient als ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.
Mögliche Behandlungsfelder:
Gerne biete ich Vorträge, Seminare, Workshops in Ihrem Unternehmen, Ihrer Schule, Ihrer Kindertageseinrichtung oder Ihrer Selbsthilfegruppe etc. an.
Ich erarbeite ein individuelles Konzept zu Ihrem Wunschthema.