Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED

Kostenübernahme

Die meisten Krankenkassen bezuschussen die ärztlich empfohlene Ernährungstherapie mit bis zu 5 Sitzungen (1 Erstgespräch und 4 Folgegespräche). Je nach Krankenkasse liegt die Höhe der Bezuschussung zwischen 80 und 100 %.

Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt.

Diese Notwendigkeitsbescheinigung beinhaltet neben den allgemeinen Angaben zum Patienten (wie z.B. Adresse, Alter, ...) die Diagnose(n) weshalb eine Ernährungstherapie empfohlen bzw. notwendig ist. 

Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung ist für den Arzt Budgetneutral. Das heißt es entstehen dem Arzt keine zusätzlichen Kosten.

Anbei steht Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zum Download bereit.

 

 

Antragsstellung

Für die Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt und einen Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie. Den Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir.

Beide Dokumente reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sobald die Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse vorliegt, stimmen wir gemeinsam den ersten Termin zur Ernährungstherapie ab.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragsstellung.